Gründung eines Pool Billard Vereins

Warum einen Verein gründen?

Ein Verein ist eine Vereinigung von Personen, die einen bestimmten Zweck verfolgen bzw. gemeinsame Interessen haben.

Aus unserer Sicht gibt es mehrere Gründe einen Verein zu gründen:
  1. In einem organisierten Verein umgibt man sich mit Personen, die das gleiche Interesse verfolgen, in unserem Fall, das Interesse gemeinsam Billard zu spielen.
  2. Gemeinsam zu üben und zu lernen macht nicht nur mehr Spaß, sondern ist natürlich auch effizienter, da man sich ja gegenseitig unterstützt. 
  3. Der Ehrgeiz besser zu werden wird gesteigert.
  4. Man steht natürlich auch immer wieder im Gegenseitigen Wettkampf.
  5. Als eingetragener Verein kann man sich bei uns im Landesverband anmelden, dies berechtigt alle Mitglieder des Vereins zur Teilnahme an landes- und bundesweiten Wettkämpfen.
  6. Wir unterstützen unsere Mitglieder beim Organisieren von Trainings.
  7. Sie erhalten Zugang zu Ranglistensystemen und technischen Support.
  8. Ihre Mitglieder können in unserem Verband Ausbildungen, wie z.B. Übungsleiterlehrgänge, Schiedsrichterprüfungen usw. machen.
  9. Wir unterstützen unsere Vereine durch Werbung auf unserer Homepage.
  10. Falls der gegründete Verein über die nötige Ausstattung verfügt, kann der Verein auch Turniere ausrichten.
  11. Durch den Beitritt zum Landesverband hat der Verein auch die Möglichkeit an Mannschaftsbewerben teilzunehmen.
  12. Durch den Zusammenschluss zu einem Verein, hat man natürlich gute Argumente, um mit einem etwaigen Lokal über bessere Spielkonditionen zu verhandeln.
  13. Alle unsere Vereine im Landesverband haben Kooperation mit Lokalen, in denen Billardtische zur Ausstattung gehören. Dort finden auch die Turniere oder Meisterschaften, die der Landesverband veranstaltet statt, somit ergeben sich natürlich auch für die Lokale Einnahmequellen. – Also eine Absolute „Win – Win Situation“!
  14. Wenn man als organisierter Verein auftritt, macht man bei Firmen und anderen möglichen Partnern einen besseren Eindruck und bekommt so leichter finanzielle Unterstützung.
  15. Es gibt auch sogenannte Dachverbände bei denen man sich als Verein einschreiben kann – unserer Meinung nach sogar sollte. Diese Dachverbände bekommen finanzielle Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt, um Vereine finanziell zu unterstützen. So kann man z.B. Instandhaltungskosten, Reisekosten für Turniere und Ähnliches bei diesen Verbänden einreichen, um so gewisse Kosten refundiert zu bekommen. Aber nicht nur finanzielle Unterstützung kommt von diesen Verbänden. Hier bekommt man eigentlich Antworten auf alle Fragen, die sich im Zusammenhang eines Sportvereins ergeben könnten. Hier haben wir die Links zu allen in der Steiermark befindlichen Dachverbände:


Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich, Landesverband Steiermark 

8020 Graz, Schlossstraße 20 
Telefon: 0316 / 583354
Fax: 0316 / 583354-88
Präsident: Mag. Gerhard WIDMANN 
 

Allgemeiner Sportverband Österreich, Landesverband Steiermark 

8055 Graz, Herrgottwiesgasse 260 
Telefon: 0316 / 827419
Fax: 0316 / 827419-6
Internet:   www.asvoe-steiemark.at
Präsident: Dipl.-Ing. Christian PURRER 
 

Österreichische Turn- und Sportunion, Landesverband Steiermark 

8010 Graz, Gaußgasse 3 
Telefon: 0316 / 324430
Fax: 0316 / 324256
Präsident: Stefan Herker



Wie gründet man nun einen Verein?

Benötigt werden mindestens 2 Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind, für eine Vereinsgründung.

Kosten für die Vereinsgründung

Laut Auskunft vom 10.12.2019 (BH-Weiz) 

  • € 14,30 Bundesgebühr
  • € 3,80 / Bogen für die Statuten, maximal Gebühr € 21,80
  • € 6,50 Bundesverwaltungsabgabe
Also in Summe max. € 42,60.

Für den Beitritt zum Steirischen Pool Billard Sport Verband wird derzeit eine einmalige Einschreibgebühr von € 150,- eingehoben. Derzeit werden keine weiteren Mitgliedsgebühren eingehoben.

Bedeutet in Summe ist man mit unter € 200,- startklar, um mit seinem neuen Verein im Steirischen und Österreichischen Verband offiziell Billard zu spielen.


Welche formellen Schritte muss man für eine Vereinsgründung setzen?

Alle notwendigen Schritte (Statuten, Musterstatuten, Behörden, Anzeige eines Vereins usw..) mit den entsprechenden Behörden bzw. Ansprechpartner in Ihrer für Sie zutreffenden Umgebung finden Sie unter: Anleitung zur Vereinsgründung 


Rechtsgrundlagen: Vereinsgesetz 2002 - VerG



Interesse?

Bei Interesse zur Gründung eines Billardvereins in der Steiermark können Sie sich gerne an uns wenden. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Vorhaben.
Schreiben Sie uns eine E-Mail an präsident@stpbsv.at

Mitgliedschaft beantragen: Antrag auf Aufnahme in den STPBSV

Herzlichen Dank unseren Sponsoren

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